Bedeutende Aktionärinnen und Aktionäre
Aktionärinnen und Aktionäre, die an Gesellschaften in der Schweiz beteiligt sind und deren Beteiligungspapiere ganz oder teilweise in der Schweiz kotiert sind, müssen die Über- oder Unterschreitung bestimmter Grenzwerte der SIX SwissExchange melden.
Die Gründerfamilien der SFS Group halten 53% des Aktienkapitals und bilden eine in Absprache handelnde Gruppe gemäss Art. 10 BEHV-FINMA. Des Weiteren halten die ehemaligen Gesellschafterinnen und Gesellschafter der Hoffmann SE 4.1% des Aktienkapitals der SFS.
Die Offenlegungsmitteilungen der SFS Group finden Sie auf der Webseite der SIX SwissExchange.